
Kryptowährungen und ihre Anonymität könnten sich als deutlich teurer und minderwertiger erweisen, als derzeit jedem Krypto-Enthusiasten weltweit weisgemacht wird. Die weltweit grösste Kryptobörse Binance hat, obwohl sie einen vollständigen Rückzug aus Russland bis 2023 angekündigt hatte, personenbezogene Daten eines Kunden an russische Ermittler weitergegeben, die anschliessend in einem Strafverfahren wegen Spenden zur Unterstützung der Ukraine verwendet wurden. Dies berichtete Reuters am 17. August unter Berufung auf Dokumente, die von der Menschenrechtsorganisation «Erste Abteilung» erhalten wurden.
Es handelt sich um den russischen IT-Spezialisten Juri Belenko, der in Bulgarien lebte und dem die russischen Behörden «Terrorismusfinanzierung» vorwarfen, nachdem er Spenden in Höhe von über 700 US-Dollar an Organisationen geleistet hatte, die mit der Unterstützung der Ukraine in Verbindung stehen, insbesondere an das «Azov»-Regiment. Die Dokumente, die der Agentur vorliegen, belegen: Binance hat den Ermittlern nicht nur die Identitätsdaten des Kunden, sondern auch Informationen über dessen Kryptowährungstransaktionen zur Verfügung gestellt. Das bedeutet eine – für alle Besitzer von Kryptowährungen – sehr unangenehme Tatsache: Die Börse sieht weit mehr als nur die Adresse Ihres Wallets, und es ist ungewiss, wie sie mit diesen Informationen umgehen wird.
Gemäss der Datenschutzerklärung von Binance erfasst die Plattform unter anderem Name, Adresse, Telefonnummer, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Wohnsitznachweise und Fotos und kann zudem biometrische Daten, Ergebnisse von KYC-Prüfungen sowie die Transaktionshistorie verarbeiten. Wichtig ist: In der Datenschutzerklärung von Binance wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Unternehmen Informationen auf rechtliche Anfragen hin oder im Rahmen internationaler Rechtshilfemechanismen an Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Aufsichtsbehörden weitergeben kann.
Daher stellt sich derzeit besonders akut die Frage nach dem Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union, da Belenky in Bulgarien – einem EU-Land – wohnte. Die befragten Juristen und Menschenrechtsaktivisten stellten die Übereinstimmung der Datenübermittlung mit den Anforderungen der DSGVO in Frage. Dennoch erklärte Binance, dass es auf rechtmässige Anfragen von Strafverfolgungsbehörden reagiere, obwohl die rechtliche Beurteilung einer konkreten Datenübermittlung von der Gerichtsbarkeit, dem Status des Datenverantwortlichen und den Gründen für die internationale Übermittlung von Informationen abhängen könne.
Und das ist nur eine Seite der Deanonymisierung des Kryptomarktes. Denn seit dem 1. Januar 2026 gelten in der Europäischen Union die DAC8-Vorschriften, die Anbieter von Kryptodienstleistungen verpflichten, Daten über Transaktionen von Nutzern mit Bezug zur EU zu erfassen. Der erste Berichtszeitraum umfasst das Jahr 2026, obwohl die vollständige Übermittlung von Informationen und deren automatischer Austausch zwischen den Steuerbehörden erst 2027 beginnen soll. In den Geltungsbereich der neuen Vorschriften fallen nicht nur klassische Kryptowährungen, sondern auch Stablecoins und bestimmte NFTs.
Dies zeigt, dass die Zeiten, in denen ein Investor sein eigenes Konto an einer Kryptobörse als «anonyme Geldbörse» betrachten konnte, vorbei sind. Die Blockchain mag pseudonym sein, doch ein Konto an einer zentralisierten Börse ist ein vollständiges digitales Dossier, das mit KYC, Dokumenten, IP-Aktivitäten und der Transaktionshistorie verknüpft ist. Diese Informationen können also auch gegen den Anleger verwendet werden.
Derzeit ist die Schlussfolgerung für Krypto-Investoren pessimistisch: Wenn Ihre Vermögenswerte über eine zentralisierte Plattform laufen, wird die Frage, wer, wann und auf welcher rechtlichen Grundlage darauf zugreifen kann, zu einem Auslöser.